Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
44. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 März 21
Prag 1648 März 21
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 2014 fol. 599–600, [praes. 1648 IV 1] = Druckvor-
lage – Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 I-III) fol. 196–196’.
Keine Vertagung der Autonomieregelung für die kaiserlichen Erblande auf einen künftigen
Reichstag; Aufschub der Frage der Religionsausübung lutherischer Reichshofräte auf eben
diesen. Mahnung zur Übersendung vereinbarter Punkte an den Kaiserhof.
Rezepisse auf Nr. 32. Allermassen ihr nun wohl und recht gethan, daß ihr
den punct der autonomiae in unsern erbkönigreich und -landen nit habt
wollen auf einen reichstag remittieren lassen, also ist unßer gnädigster be-
fehlch , daß ihr bestendig darauf verharret. Und wir seindt auch nit geson-
nen , nachdem bey dißem tractat diß werckh einmahl in handlung kom-
men , daß es remissive erst auf einem reichstag sein endtschafft erraichen
solle.
Waß aber wegen der Lutherischen reichshofräth undt residenten und
ihres exercitii halber angeregt worden, kan die sachen auf einen reichstag
alß ein dem puncto iustitiae anhengige sach remittiert werden. Wollen
also darin und allen überigen deß weitern erfolgs erwartten.
Und habt ihr unß nit allein relation- und protocollweiß, waß bereit in
puncto iustitiae geschlosßen, zuzuschickhen, sondern auch die völlige ab-
schrifft desßen, wie ihr es hinaußgegeben, ihr es ewers[-] und die stende
und cron Schweeden ihresorths underschrieben, wie auch, waß nachder-
handt noch underschrieben möchte werden, iederzeit in copiis, allermas-
sen es beederseits außgeliefert, unß zu uberschickhen
Über das Vorabkommen zur Reform der Reichsgerichte hatten die ksl. Ges. lediglich in
Relationen und Protokollen berichtet (vgl. [ Nr. 29 mit Beilage [1] ] sowie [ Beilage A zu Nr. 32 ] ). Das 1648 II 26/III 7 unterzeichnete und auf 1648 II 22/III 3 zurückdatierte Vorab-
kommen wurde erst 1648 IV 16 übersandt ( [ Beilage [3] zu Nr. 79 ] ; vgl. später Art. V,53–58
IPO ← § 47 IPM).